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Die Anlage von sog. Schottergärten kann derzeit leider vermehrt auch in Vorgärten in Büsum beobachtet werden.
Über den optischen Aspekt dieser Flächengestaltung lässt sich streiten, über den ökologischen Aspekt dagegen weniger.
Neben der Bodenversiegelung durch die Abdeckung mit Gesteinsbrocken unterschiedlichster Herkünfte, ggf. noch mit Unterbau, kann der Boden an diesen Standorten seine Funktionen nicht mehr erfüllen. Hierzu gehört die Regulierung von Wasserhaushalt und Mikroklima.
Nach der Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein sind Grundstücksflächen, die nicht überbaut oder zwingend anderer Nutzung zuzurechnen sind, wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen oder zu bepflanzen.
Solche Schotterflächen stellen in der Regel keine guten Pflanzenstandorte dar. Wenn überhaupt eine Begrünung stattfindet, wird dies durch eine monotone, ökologisch wertlose Artenauswahl unterstrichen. Diese Steinwüsten sind daher alles andere als insekten- und vogelfreundlich! In Deutschland sind die privaten Gärten von ihrem Flächenumfang her bedeutende Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
Die Gemeinden haben durch Bauleitplanungen und die Erstellung von Bebauungsplänen oder auch Gestaltungssatzungen die Möglichkeit, in ihrem Gemeindegebiet entsprechende Regelungen für ein mehr an Grün in der Gemeinde festzuschreiben.
Wir wünschen uns eine bunte, artenreiche Umwelt innerhalb von Büsum. Jeder kann dazu einen Beitrag leisten, etwa im eigenen Garten, aber auch die Verantwortlichen in den kommunalen Planungsgremien sollten sich für Arten- und Blütenreichtum einsetzen!