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Geplante Landschaftsschutzgebiete in Dithmarschen. Für größere Darstellung bitte auf die Grafik klicken. (hier bitte klicken zur Vorlage im Agrar- und Umweltausschuss am 18. Juni 2020)

Auszug aus den Erlass-Vorbemerkungen:

...Da ein großflächiger Schutz dieser Gebiete, die eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild, eine besondere kulturhistorische Bedeutung und eine besondere Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung aufweisen, bisher nicht gegeben ist, sollen die besonders schützenswerten Bereiche gemäß § 26 Absatz 1 Nr. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) unter Landschaftsschutz gestellt werden. ...

Da sich diese Gründe nicht geändert haben, sind wir der Auffassung, dass dieser Erlass weiterhin notwendig ist.

Erlass-Vorlage LSG vom 25. April 2019:

https://www.dithmarschen.sitzung-online.de/pi/vo020_r.asp?VOLFDNR=1000604