OV Büsum und Umgebung

Kreisverband Dithmarschen

Grüne Büsum begrüßen den Vorstoß der FWB

In ihrem Antrag vom 10.01.20 an den Ausschuss für Ortsentwicklung und Umwelt (AOU) in Büsum fordert die Fraktion der FWB ein „Böllerverbot“ für das gesamte Gemeindegebiet und übernimmt somit die Position des Ortsverbandes Büsum von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Grünen hatten sich bereits in ihrer Presserklärung vom 10. Dezember sowie in den sozialen Medien für einen Böller-Verzicht zum Jahreswechsel ausgesprochen und dies mit den massiven Auswirkungen auf Mensch, Umwelt, Natur und Tierwelt begründet.

Die Vorkommnisse in der letzten Silvesternacht haben auch deutlich das Gefahrenpotential durch Missbrauch von Pyrotechnik aufgezeigt.

Der Antrag der FWB ist daher folgerichtig und wird von den Grünen in Büsum ausdrücklich unterstützt. Wir Grünen fordern deshalb alle anderen Gemeinderatsfraktionen auf, diesen Antrag ebenfalls zu unterstützen und zusammen mit der Tourismus Marketing Service Büsum GmbH Alternativen zu entwickeln.

Wir erachten jedoch ein reines „Böllerverbot“ zum Jahreswechsel als nicht ausreichend. Die Gemeinde sollte sich ebenfalls zum Ziel setzen, den Verkauf von Raketen und Böllern durch freiwillige Absprachen mit dem örtlichen Handel einzuschränken. Leider hat der Brand an der Schule am Meer gezeigt, dass ein hohes Gefahrenpotential besteht. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit in Büsum wird dies zwar nicht verhindern können, aber reduzieren.

Die FWB weist auch zu Recht auf die Auswirkungen von Feuerwerk auf die gesamte Tierwelt, besonders aber für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer hin. Hier ist ein generelles Umdenken erforderlich! Das Böllern zum Jahreswechsel hat mit Sicherheit negative Auswirkungen, aber wie sieht es mit den pyrotechnischen Großveranstaltungen in Büsum aus? Groß- und Höhenfeuerwerke verursachen weitreichende Lärmemissionen und stören die Tierwelt im Nationalpark im besonderen Maße. So sind für Feuerwerke und Lasershows grundsätzlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Auf Grund der großen Wirkbereiche von Feuerwerken müssen auch Veranstaltungen, die in einer Entfernung von weniger als 1.000 m zu Schutzgebieten durchgeführt werden sollen, vorab auf ihre Auswirkungen hin überprüft und mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt und von diesen genehmigt werden.

Dies ist in Büsum bei jeder Großveranstaltung mit Feuerwerk der Fall, allerdings wurden die erforderlichen Prüf- und Genehmigungsverfahren durch die Gemeinde bzw. durch die Tourismus Marketing Service Büsum GmbH in der Vergangenheit nicht durchgeführt, die Durchführung der Großfeuerwerke waren also rechtlich sehr bedenklich.

Die Grünen in Büsum sind sich ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus in Büsum bewusst, der Antrag der FWB ist für uns ein Schritt in die richtige Richtung. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien sollten konsequent und folgerichtig diesen Weg gehen und die touristische Entwicklung in Büsum auf neue Wege leiten. Wir Grüne in Büsum bieten dazu unsere konstruktive Zusammenarbeit an und freuen uns darüber, dass unsere Positionen bereits von einzelnen Fraktionen übernommen werden!

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